Photovoltaik Anlagen rechnen sich mittlerweile vor allem dann, wenn viel des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. Gibt es für eingespeisten Strom nur zwischen 8 und 6 ct pro Kilowattstunde, spart selbst verbrauchter PV Strom den Kauf beim Stromanbieter und damit 30 bis 40 ct pro Kilowattstunde. Insofern ist Eigenverbrauch der entscheidende Faktor, der über die Wirtschaftlichkeit einer PV Anlage entscheidet.
Insofern sollten Mehrfamilienhäuser ideale Objekte für Photovoltaik Installationen sein. Unter einem Dach wohnen mehrere Verbrauchsparteien, die alle den erzeugten Strom verbrauchen können. Die Eigenverbrauchsquote und damit die Rentabilität sind somit deutlich höher als im Einfamilienhaus. Laut Datenbestand gibt es im Bundesgebiet allerdings erst bescheidene 7900 Anlagen dieser Art.
Das Problem: Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern ist in verschiedener Hinsicht nicht einfach:
- Gehört das Mehrfamilienhaus einer einzelnen Partei, so kann diese die PV Anlage installieren. Der erzeugte Strom muss dann von der Eigentümerin an die Mietparteien verkauft werden. Dieses sogenannte Mieterstrommodell macht die Eigentümerin allerdings zum Stromlieferanten und bringt hohe Auflagen mit sich.
Zusätzlich muss der PV- und Netzstromverbrauch der einzelnen Parteien zeitabhängig und korrekt erfasst werden. Das ist messtechnisch nicht trivial, hier wird häufig ein separater Dienstleistungsunternehmen benötigt, das die Daten erfasst, auswertet und den Strom in Rechnung stellt. - Gehört das Mehrfamilienhaus nicht einer einzelnen Partei sondern einer Eigentümergemeinschaft, müssen alle Parteien an einen Tisch kommen und gemeinschaftlich entscheiden. Dabei ist viel Informations- und teilweise Überzeugungsarbeit zu leisten. Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) müssen im Anschluss gemeinsame, formal korrekte Beschlüsse fassen.
- WEGs können auch ohne das aufwändige und teure Mieterstrommodell auskommen. Dabei stellt sich dann allerdings die Frage nach dem passenden Meß- und Betriebskonzept. Vereinfacht gesagt: Wo wird die PV Anlage angeschlossen, so dass alle Parteien den PV Strom nutzen können.
Dafür gibt es am Markt einige technische Lösungen, die aber bisher nicht eine Nutzung / Abrechnung von PV Strom für Wallboxen oder Wärmepumpen ermöglichen. - Meß- und Betriebskonzepte müssen mit dem Versorgungsnetzbetreiber abgestimmt und von diesem genehmigt werden. Die wenigsten Photovoltaikanbieter kennen jedoch die technischen Möglichkeiten und Anforderungen, einige Versorgungsnetzbetreiber winken bei diesen Themen eher ab, da sie weniger Hausanschlüsse und weniger Strom verkaufen.
- Die Gesetzeslage ist kontinuierlich in Bewegung. Mit dem geplanten Solarpaket I werden mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung weitere Vereinfachungen kommen, die allerdings in Altbauten häufig eine teure Renovierung des Zählerschrankes benötigen.
In dem Thema steckt jedoch für die Energiewende extrem viel Potential und die aktuelle Gesetzesinitiativen machen Hoffnung auf weitere Vereinfachungen.
To be continued …
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